Welche Unterlagen du vor dem Kauf einholst.
Pflichtdokumente, behördliche Auskünfte, WEG-Protokolle. Je nach Objekttyp brauchst du andere Unterlagen. Hier eine strukturierte Liste mit Was, Wo, Kosten und worauf zu achten ist. Druckbar fürs Behördentelefonat oder den Notartermin.
Hinweis: Diese Liste ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Notarberatung. Welche Unterlagen exakt nötig sind, hängt vom Objekt, dem Notar und regional unterschiedlichen Behördenstrukturen ab. Bei größeren Investitionen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht oder einen Bausachverständigen einzubeziehen.
Häufige Fragen zu Unterlagen beim Hauskauf
Welche Unterlagen brauche ich vor dem Hauskauf unbedingt?
Aktueller Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte und Lageplan, Baubeschreibung und Grundrisse. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre, Protokolle der Eigentümerversammlungen. Diese Liste sollte vor der Unterzeichnung des Notarvertrags vollständig vorliegen.
Was steht im Energieausweis und ist er Pflicht?
Der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Er enthält den Energiebedarf oder Energieverbrauch, den eingesetzten Energieträger, den CO2-Ausstoß sowie die Effizienzklasse von A+ bis H. Gültigkeit: zehn Jahre ab Ausstellung. Bedarfsausweise sind aussagekräftiger als Verbrauchsausweise, weil sie nicht vom Heizverhalten der Vorbewohner abhängen.
Wer beschafft die Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen?
In der Regel der Verkäufer oder die Hausverwaltung. Du kannst die Teilungserklärung auch beim Grundbuchamt selbst einsehen oder anfordern. Die Teilungserklärung definiert Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, regelt Stimmrechte in der Eigentümergemeinschaft und enthält die Hausordnung. Sie sollte vor der Kaufentscheidung sorgfältig durchgegangen werden.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Beim Amtsgericht kostet ein einfacher Grundbuchauszug 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Online-Anbieter wie das Grundbuch der Bundesländer verlangen ähnliche Beträge. Wichtig ist, dass der Auszug aktuell ist, idealerweise nicht älter als drei Monate. Er zeigt unter anderem Eigentümer, Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und etwaige Auflassungsvormerkungen.
Was sollte ich vor dem Notartermin geprüft haben?
Den Kaufvertragsentwurf bekommst du vom Notar mindestens 14 Tage vor dem Termin (gesetzliche Schutzfrist für Verbraucher). Lies ihn in Ruhe, idealerweise mit Anwalt oder Steuerberater. Prüfe Identität von Verkäufer und Objekt, Belastungen im Grundbuch, Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt und Regelungen zur Mängelhaftung. Auflassungsvormerkung und Kaufpreis-Fälligkeit sind die zentralen Schutzmechanismen.