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Könnte § 23 EStG eine Rolle spielen?

Prüfe Haltedauer und typische Selbstnutzungs-Ausnahmen bei einem privaten Immobilienverkauf. Das Ergebnis ist eine Vorprüfung für das Gespräch mit der Steuerberatung.

Rechtsstand: September 2026Grundlagen ansehen
Erste OrientierungSteuerliche Prüfung sinnvollVerkauf innerhalb von zehn Jahren
Zehnjahreszeitpunkt01.05.2027aus dem eingetragenen Anschaffungsdatum
Haltedauer9 J. 5 M.zwischen den eingetragenen Daten
Ungeprüfter Wertunterschied120.000 €kein steuerlicher Veräußerungsgewinn
SelbstnutzungsangabeNeinnur nach deiner Auswahl

Was jetzt geklärt werden muss

    Rechtsgrundlage

    § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst private Grundstücksverkäufe innerhalb von zehn Jahren und nennt Ausnahmen für bestimmte Selbstnutzungszeiträume. Bei unentgeltlichem Erwerb kann die Anschaffung des Rechtsvorgängers maßgeblich sein.

    Hinweis: Das Tool berechnet keine Steuer. Abschreibungen, nachträgliche Herstellungskosten, Verkaufsnebenkosten, Teilnutzungen, Erbengemeinschaften, Betriebsvermögen und gewerblicher Grundstückshandel können das Ergebnis wesentlich verändern.

    Vor dem Verkaufsauftrag

    Die Frist ist nur die erste Frage.

    Unterlagen sammeln

    • Kaufvertrag und genaues Anschaffungsdatum.
    • Belege zu Kaufnebenkosten und Investitionen.
    • Mietverträge und Zeiträume eigener Nutzung.
    • Bei Erbschaft oder Schenkung Unterlagen des Rechtsvorgängers.

    Einordnung klären

    • Privat- oder Betriebsvermögen.
    • Gemischte oder teilweise Selbstnutzung.
    • Bereits vorgenommene Abschreibungen.
    • Möglicher gewerblicher Grundstückshandel.