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Welcher Rahmen ist rechnerisch denkbar?

Vergleiche aktuelle Kaltmiete, örtliche Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und zeitlichen Abstand. Das Ergebnis zeigt einen Prüfrahmen, kein fertiges Mieterhöhungsverlangen.

Rechtsstand: September 2026Grundlagen ansehen
Rechnerischer Prüfwert840 €niedrigerer Wert aus Vergleichsmiete und Kappungsgrenze
Mögliche Veränderung+ 120 €+ 16,7 %
Aktuell je m²9,00 €Nettokaltmiete
Vergleichsmieten-Grenze840 €eingegebener Wert × Wohnfläche
Kappungsgrenzen-Wert864 €innerhalb von drei Jahren

Vor einem Schreiben prüfen

    Rechtsgrundlage

    § 558 BGB regelt Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze. § 558a BGB verlangt Textform und Begründung. Bei Index- oder Staffelmiete gelten andere Regeln.

    Hinweis: Das Tool prüft weder Mietspiegelmerkmale noch Landesverordnungen, Fristen im Einzelfall, Modernisierungserhöhungen oder formelle Anforderungen. Vor Verwendung fachkundig prüfen lassen.

    Erst einordnen, dann schreiben

    Vier Prüfungen gehören zusammen.

    Rechnerische Grenzen

    • Passende ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln.
    • Kappungsgrenze der konkreten Gemeinde prüfen.
    • Frühere Erhöhungen im Dreijahreszeitraum einbeziehen.
    • Wohnfläche und aktuelle Nettokaltmiete belegen.

    Form und Vertrag

    • Staffel- oder Indexvereinbarung zuerst lesen.
    • Zulässiges Begründungsmittel verwenden.
    • Fristen und Zugang nachweisbar planen.
    • Modernisierung nicht mit § 558 vermischen.