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Wie viel Wohnfläche bleibt wirklich?

Ordne Dachschrägen, Wintergarten und Außenflächen nach der Wohnflächenverordnung ein. Du erhältst eine nachvollziehbare Orientierung statt einer schwer prüfbaren Gesamtzahl.

Grundlage: WoFlV · September 2026Grundlagen ansehen
Ausgebautes Dachgeschoss mit Grundriss, Zollstock und Lasermessgerät
Orientierende Wohnfläche88 m²nach deinen Flächenangaben
Erfasste Grundfläche105 m²vor den Anrechnungsfaktoren
Voll angerechnet80 m²100 %
Teilweise angerechnet8 m²Dachschräge, Wintergarten, Außenfläche
Nicht angerechnet17 m²Differenz zur Grundfläche

So entsteht das Ergebnis

Was nicht in die Eingabe gehört

Keller, Garagen, Heizungsräume, Waschküchen, Bodenräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung gehören nach § 2 WoFlV grundsätzlich nicht zur Wohnfläche. Trage sie deshalb nicht als Grundfläche ein.

Stand und Quelle

Die Berechnung folgt der Wohnflächenverordnung. Gemessen wird grundsätzlich nach den lichten Maßen des fertiggestellten Wohnraums.

Hinweis: Das Ergebnis ist eine überschlägige Orientierung, kein prüffähiges Wohnflächenaufmaß. Verträge, ältere Berechnungsgrundlagen, baurechtliche Fragen und Besonderheiten des Gebäudes können eine fachliche Prüfung erforderlich machen.

Richtig messen

Erst Grundflächen trennen, dann anrechnen.

Der häufigste Fehler ist nicht die Mathematik. Meist werden unterschiedliche Höhenzonen oder Außenflächen schon beim Messen miteinander vermischt.

So gehst du vor

  • Miss im fertiggestellten Raum zwischen den sichtbaren Bauteilen.
  • Markiere bei Dachschrägen die Bereiche unter 1 m, zwischen 1 und 2 m und ab 2 m.
  • Erfasse Balkon, Loggia und Terrasse getrennt von den Innenräumen.
  • Bewahre Skizze und Einzelmaße zusammen mit dem Ergebnis auf.

Wann genauer geprüft werden sollte

  • Die Wohnfläche im Exposé weicht deutlich vom Ergebnis ab.
  • Ein älterer Miet- oder Kaufvertrag nennt eine andere Berechnungsgrundlage.
  • Umbauten stimmen nicht mit den vorhandenen Plänen überein.
  • Flächen sind baurechtlich nicht als Wohnraum genehmigt.
Aus meiner Praxis

Eine Gesamtzahl lässt sich schwer prüfen. Einzelne Flächen mit klarer Raumhöhe machen Abweichungen sichtbar und Gespräche deutlich sachlicher.

Häufige Fragen zur Wohnfläche

Wie zählen Dachschrägen?

Ab zwei Metern lichter Höhe vollständig, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und unter einem Meter gar nicht.

Zählt ein Balkon immer zu 50 %?

Nein. Nach der Wohnflächenverordnung werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu 25 % und höchstens zu 50 % angerechnet.

Ist das Ergebnis für einen Vertrag ausreichend?

Der Rechner hilft bei der ersten Kontrolle. Für ein belastbares Aufmaß müssen Maße, bauliche Situation, Berechnungsgrundlage und gegebenenfalls Genehmigungen fachlich geprüft werden.