Was kaufst du mit der Wohnung noch mit?
Eine Eigentumswohnung endet nicht an der Wohnungstür. Prüfe Unterlagen, laufende Kosten, Rücklage, Beschlüsse und angekündigte Maßnahmen der Gemeinschaft.
Offene Punkte
§ 19 WEG nennt unter anderem ordnungsmäßige Erhaltung und eine angemessene Erhaltungsrücklage. § 28 WEG regelt Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht. Der Rechner bewertet weder Beschlüsse noch Vertragsklauseln rechtlich.
Hinweis: Eine Rücklage pro Einheit ist ohne Gebäudegröße, Miteigentumsanteile, Zustand und Maßnahmenplan nicht als gut oder schlecht bewertbar. Lass unklare Beschlüsse, Kostenverteilungen und Sondernutzungsrechte vor dem Kauf fachkundig prüfen.
Drei Zahlen reichen bei einer WEG nicht.
Hausgeld, Rücklage und Kaufpreis sind wichtig. Erst Protokolle und Beschlüsse zeigen aber, welche Geschichte und welche Aufgaben hinter diesen Zahlen stehen.
Finanziell prüfen
- Entwicklung des Hausgelds und wiederkehrende Nachschüsse.
- Stand und jährliche Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
- Beschlossene oder diskutierte Sonderumlagen.
- Hausgeldrückstände anderer Eigentümer.
Inhaltlich prüfen
- Wiederkehrende Schäden oder verschobene Sanierungen.
- Streitpunkte und laufende Gerichtsverfahren.
- Kostenverteilung laut Gemeinschaftsordnung und Beschlüssen.
- Verwaltervertrag, Vollmachten und Vertragslaufzeit.
Aus meiner PraxisEine schöne Wohnung kann Teil einer wirtschaftlich schwierigen Gemeinschaft sein. Genau deshalb gehören die Unterlagen der WEG zur Besichtigung dazu.
Häufige Fragen zur WEG
Welche Unterlagen muss ich lesen?
Mindestens Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, aktuelle Protokolle, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen und Vermögensbericht.
Ist eine hohe Rücklage automatisch ausreichend?
Nein. Sie muss zu Alter, Größe, Zustand und anstehenden Maßnahmen passen. Eine einzelne Kennzahl ersetzt diese Prüfung nicht.
Was bedeutet eine Sonderumlage für Käufer?
Entscheidend sind Beschluss, Fälligkeit und Regelung im Kaufvertrag. Kläre vor der Beurkundung, wer welche bereits beschlossenen oder absehbaren Beträge trägt.
